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Verwertungsgesellschaft Wort05.05.2006
Wissenswertes zu den Tantiemen der Verwertungsgesellschaft Wort (VG-Wort)
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie als Autor Anspruch auf die Tantiemen der VG-Wort.

Nähere Informationen hierzu finden Sie am besten direkt auf den Internetseiten der VG-Wort selbst. Unter dem Navigationspunkt Formulare sind hier alle wissenswerten Informationen zusammengestellt. Besonders interessant für Sie als Autor sind sicherlich der Verteilungsplan Wissenschaft und das entsprechende Merkblatt dazu.

Wir wissen, dass einige Mitbewerber sehr aggressiv mit den Tantiemen der VG-Wort werben, bis hin zu Beispielrechnungen. Dies ist unserer Auffassung nach unseriös, da der Verlag keinen Einfluss auf die Tantiemen der VG-Wort hat und somit suggeriert, dass eine kostenneutrale Veröffentlichung ohne weiteres machbar ist.

Bis zur Jahrtausendwende war das durchaus legitim, da hier der Antrag auf die Tantiemen der VG-Wort eigentlich immer zum Erfolg führte. Auch unsere Internetseiten hatten deshalb eine entsprechende Information.

Danach gab es jedoch häufig ablehnende Bescheide bei Beantragung der Tantiemen der VG-Wort, was zu einem regen Austausch mit der VG-Wort führte, da bis dato die Vergaberichtlinien nicht schriftlich fixiert waren. Die Quintessenz dieser Kommunikation finden Sie hier.

Entscheidend für die Ausschüttung der Tantiemen der VG-Wort ist die Verbreitung des Werkes (siehe Verteilungsplan Wissenschaft).

Die VG-Wort benutzt (nach unserem Kenntnisstand) bei der Überprüfung, ob sich ein Titel in 5 Bibliotheken in 2 Verbundsystemen (Bundesländern) befindet, verschiedene Suchmaschinen, die jedoch nicht immer dieselben Ergebnisse liefern.

Hier können Sie einmal probieren, ob Sie fündig werden:

1.) KVK
2.) HBZ

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns.

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